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Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Gemeinde Wutach
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Sonnenblumenfeld

Steuer & Gebührensätze

Die wichtigsten Steuer- & Gebührensätze der Gemeinde Wutach

Steuer & Gebührensätze

Die wichtigsten Steuer- & Gebührensätze der Gemeinde Wutach

In der Übersicht

Grund- & Gewerbesteuer

Realsteuerhebesätze

  • Grundsteuer A: 450 v.H.
  • Grundsteuer B: 350 v.H.
  • Gewerbesteuer: 340 v.H.

    Kindergartenbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/2024

    Alter des Kindes: 3-6 Jahre

    Anzahl der Kinder im Haushalt1234
    Gebühr151 €117 €79 €26 €

    Alter des Kindes: 1-3

    Anzahl der Kinder im Haushalt1234
    Gebühr326 €261 €185 €90 €

    Die Kindergartengebühren werden regelmäßig zum 01.09 anhand der Empfehlungen des Städte- & Gemeindetages angepasst.

    Bestattungsgebühren

    Bestattungsgebühr  

    1. von Personen ab 10 Jahren: 1.300,00 € 
    2. von Personen unter 10 Jahren: 500,00 € 
    3. von Urnen in Grabfeldern: 450,00 € 
    4. von Urnen in anonymem Grabfeld: 360,00 € 

    Zuschlag für Beisetzungen an Samstagen sowie Sonn- u. Feiertagen: 50%    

    Gebühren für Bestattungsplätze  

    1.1 Kinderreihengrab: 400,00 €
    1.2 Erwachsenenreihengrab: 900,00 €
    1.3 Doppelgrab: 1.900,00 €
    1.4 Dreiergrab: 2.400,00 €
    1.5 Urnengrab: 550,00 €
    1.6 zusätzliche Urne in vorhandenem Erdgrab: 300,00 €
    1.7 Anonymes Urnengrab: 550,00 €

    Wasser- & Abwassergebühren

    Abwasserbeseitigung pro m³

    • Schmutzwassergebühr: 3,91 €
    • Niederschlagswassergebühr je m² gebührenpflichtiger Fläche: 0,66 €

    Wasserversorgung pro m³

    • Wassergebühren: 2,33 €
    • bei Münzwasserzählern (inkl. MWSt.): 2,83 €
    • Grundgebühr für Zähler mit Maximaldurchfluss (€/Monat) 
      • 3 und 5 m³/h (Qn 1,5 u. 2,5 bzw. Q3=4): 5,00 €
      • 7 und 10 m³/h (Qn 3,5, 5 u. 6 bzw. Q3=10): 10,00 €

    Entsorgung von Kleinkläranlagen u. geschl. Gruben pro m³ 

    • Reinigungsgebühr Kleinkläranlage: 35,27 €
    • Reinigungsgebühr geschlossene Grube: 2,88 €
    • Transportkosten: 14,87 €
    • zusätzlich pro Leerung: 109,48 €

    Im Jahr 2011 wurde von der Gemeinde Wutach aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Die bisher einheitliche Abwassergebühr wurde getrennt in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr. Maßstab für die neue Niederschlagswassergebühr sind die an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen bebauten Flächen und die befestigten (versiegelten) Bodenflächen der Grundstücke.

    Hundesteuer

    Die Gemeinde Wutach erhebt eine Hundesteuer. Sie beträgt nach der Hundesteuersatzung

    • für den Ersthund 105 Euro pro Jahr,
    • für jeden weiteren Hund 210 Euro pro Jahr.
    • Kampfhund 1.000 €
    • für jeden weitern Kampfhund 2.000 € pro Jahr.

    Die Steuerpflicht entsteht, wenn ein Hund drei Monate alt wird. Die Hundehaltung muss dem Rechnungsamt innerhalb eines Monats schriftlich angezeigt werden, nachdem der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde. Nach Anmeldung erhält der/die Hundebesitzer_in eine Hundesteuermarke, in die eine Nummer eingeprägt ist. Über diese Nummer kann der/die Halter_in ermittelt und sofort informiert werden, falls der Hund einmal aufgefunden wird.

    Wer der Gemeinde eine Hundehaltung nicht meldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.

    Zweitwohnungssteuer

    Die Gemeinde Wutach erhebt eine Zweitwohnungssteuer i.H.v. 15% der Jahresnettokaltmiete

    Merkblatt Datenschutz bei der Verwaltung der Grund- & Gewerbesteuer

    Hier finden Sie ein Merkblatt mit allgemeinen Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer: